Systemisch-therapeutischer Clearingprozess - § 27 Abs. 3 KJHG
FaKuK ist eine kurzzeittherapeutisch verdichtende, ressourcen- und
lösungsorientierte, Familien aufsuchende Krisen- und Klärungsbegleitung
auf systemischer Grundlage, unter Einbeziehung der aktuell sinnvollen Bezugssysteme und der Möglichkeiten im sozialen Umfeld.
FaKuK ist ein zeitlich beschränktes Klärungssetting.
Ein wesentlicher Schwerpunkt kann der Sicherung bzw. Wiederherstellung des
Kindeswohls (8a KJHG) dienen.
Im Mittelpunkt stehen:
überforderte, verstrickte „Multiproblemfamilien“ (z.B. Triangulation, unklare Generationsgrenzen)
Für FaKuK werden prozessbezogen alle zur Verfügung stehenden systemisch therapeutischen Methoden genutzt.
Durch Ankopplung an die Lebenswirklichkeiten der Familie in einer Umgebung, in der sie Experte und Gastgeber sind, kann sich ein konstruktives therapeutisches System im Hier und Jetzt entwickeln.
Durch eine zeitliche Begrenzung, die fortlaufende Überprüfung der Veränderungsschritte sowie den von Beginn an auf das Ende ausgerichtete Prozess, wird der Fokus auf Verantwortlichkeiten und adäquate Lösungsmöglichkeiten gerichtet, damit die Familie ihre eigenen Entscheidungen treffen kann, auch im Rahmen eines Zwangskontextes.
FaKuK findet in der Familie statt und kann als Einzel- oder Co-Therapie erfolgen,
bei vorliegender und/oder aktenkundiger Gefährdung des Kindeswohls nur mit
Therapeutenpaar (Vier-Augen-Prinzip).
Angesetzt werden max. drei Sitzungen pro Woche mit einer Dauer von 60-120 Minuten. Spätestens nach drei Monaten wird der Klärungsprozess im Rahmen eines Hilfeplans ausgewertet.