Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 KJHG)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an das gesamte Familiensystem, seine Problemlagen und Ressourcen. Die Lebens- und Wohnsituationen sind oft sehr schwierig und problembelastet. Häufig sind erhebliche Schwierigkeiten der Eltern bei der Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben zu beobachten.

 

Bei sozialpädagogischen Familienhilfen stehen die Stabilisierung der Familie und die Stärkung der Erziehungskompetenzen des Elternpaares oder Alleinerziehenden im Fokus der erzieherischen Hilfe.

 

Wesentliche Aufgaben können sein:

  • Hilfe in der Bewältigung des Alltags
  • Stärkung der Erziehungskompetenz/ -fähigkeit
  • Bewältigung individueller Problem- und Krisensituationen
  • Hilfe bei Schulschwierigkeiten, Schulsuche und Berufsfindung
  • Beratung bei Fragen zu Arbeit, Ausbildung, Wohnen und Finanzen
  • Förderung und Integration in das soziale Umfeld mit dem Ziel einer eigenverantwortlichen Lebensgestaltung